Tipps für den Monat

 Oktober

 

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Gartenpflege
Blumengeschäft
Raumbegrünung
1. Baumschutzverordnung:
  Obstbäume, außer Walnuss, sind nicht geschützt
bei allen anderen Bäumen beginnt der Baumschutz bei 60 cm Stammumfang, gemessen    1,3 m über dem Erdboden
Fälltermine gelten für alle Bäume: 1. Oktober bis 28./29. Februar
2. Frostspannerbekämpfung:
  Leimringe an Obstbaumstämme anbringen
3. Brombeeren:
  abgeerntete Ranken erdbündig abschneiden
4. Laubabwerfende Gehölze:
  nach Laubabfall: Neupflanzung möglich
5. Freie, abgeerntete Flächen:
  statt umgraben: mit Sauzahn durchziehen
mit trockenem, gehäckseltem Falllaub bestreuen (Flächenkompostierung), bis zum Frühjahr liegen lassen.
6. Rasen:
sollte kurz und sauber in den Winter gehen (Rasen)

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